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   KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23 - 161 AR 180/23   

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https://dejure.org/2023,32471
KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23 - 161 AR 180/23 (https://dejure.org/2023,32471)
KG, Entscheidung vom 20.10.2023 - 3 Ws 50/23 - 161 AR 180/23 (https://dejure.org/2023,32471)
KG, Entscheidung vom 20. Oktober 2023 - 3 Ws 50/23 - 161 AR 180/23 (https://dejure.org/2023,32471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Besetzungseinwand prozessual überholt - Es bleibt dann das Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.07.2021 - 4 Ws 69/21

    Gebühren für Pflichtverteidiger der 1. Instanz bei Beratung nach Einlegung und

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23
    Der Einwand vorschriftswidriger Besetzung kann sodann im Rahmen der Revision geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 7. September 2021 - 4 Ws 69-70/21 - BT-Drucks. 19/14747, S. 32).

    Eine Kostenentscheidung ist bei der vorliegenden prozessualen Überholung des eingelegten Rechtsmittels nicht veranlasst (KG, Beschluss vom 7. September 2021 a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2020 - 2 Ws 36/20 -, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Auflage, Vor § 296 Rn. 17).

  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts;

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23
    Der Einwand vorschriftswidriger Besetzung kann sodann im Rahmen der Revision geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 7. September 2021 - 4 Ws 69-70/21 - BT-Drucks. 19/14747, S. 32).
  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 2 Ws 36/20

    Entbindung vom Schöffenamt wegen beruflicher Verhinderung

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23
    Eine Kostenentscheidung ist bei der vorliegenden prozessualen Überholung des eingelegten Rechtsmittels nicht veranlasst (KG, Beschluss vom 7. September 2021 a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2020 - 2 Ws 36/20 -, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Auflage, Vor § 296 Rn. 17).
  • KG, 01.03.2021 - 4 Ws 14/21

    Anforderungen an Besetzungseinwand nach § 222b StPO

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23
    Dabei folgen die Anforderungen an die Begründung der Besetzungsrüge nach § 222b Abs. 1 S. 2 StPO den Anforderungen aus § 344 Abs. 2 S. 2 StPO an eine Verfahrensrüge im Revisionsrecht (vgl. KG, Beschluss vom 1. März 20/21 - 4 Ws 14/21 -, juris; OLG Stuttgart, a. a. O.; BT-Drs 19/14747, S. 29).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 Ws 20/23

    Beschwerde gegen die mit dem Eröffnungsbeschluss ergangene Entscheidung einer

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 50/23
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der entweder in direkter oder analoger Anwendung des § 222b StPO statthafte Einwand gegen die Gerichtsbesetzung mit zwei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 4 Ws 20/23 -, BeckRS 2023, 2294 m. w. N.) vorliegend überhaupt zulässig war.
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